Der Urheberrechtshinweis – Bedeutung und Notwendigkeit
§ RECHTLICHER HINWEIS
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Es gibt immer noch unzählige Mythen rund um den Urheberrechtshinweis. Der folgende Artikel räumt mit den Missverständnissen auf, und du wirst:
- Erfahren, was der Begriff »Urheberrecht« bedeutet
- Erfahren, ob der ©-Vermerk überhaupt notwendig ist, sowie
- Praktische Tipps erhalten, sowie ein Beispiel sehen, wie du ihn richtig setzt
Theoretische Einführung
Ist Urheberrecht dasselbe wie Copyright?
Der Begriff »Copyright« stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und wurde erstmals 1710 im »Statute of Anne« verwendet, um Buchautoren das ausschließliche Recht zu gewähren, ihre Werke zu drucken, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (was sich als das »Recht auf das Kopieren [der eigenen Werke]« [Englisch: »the right to copy«] zusammenfassen lässt).
Im Prinzip erfüllt das Copyright die gleiche Funktion wie das Urheberrecht in Deutschland oder Österreich. Der Unterschied liegt in der ursprünglichen Zielsetzung:
Im angelsächsischen Urheberrecht geht es darum, die Rechte an einem Werk zu schützen. Das deutsche (und kontinentaleuropäische) Urheberrecht dient dem Schutz des Urhebers.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Copyright und Urheberrecht
Das Urheberrecht sollte daher in erster Linie die Rechte des Urhebers schützen, während das Copyright die Rechte zur Vervielfältigung schützen sollte, unabhängig davon, wer diese Rechte besitzt.
Das Copyright ist also eher wirtschaftlich orientiert und unterscheidet sich vor allem bei seiner Übertragung. So gibt es die folgenden Unterschiede:
- Im Copyright ist es möglich, das gesamte Copyright zu veräußern.
- Das Urheberrecht kann nicht veräußert werden, nur Nutzungs- und Verwertungsrechte können eingeräumt werden (aber es gibt Ausnahmen; z.B. kann in der Schweiz auch das gesamte Urheberrecht übertragen werden).
- Im Copyright kann man ganz auf das Copyright verzichten, wodurch es gemeinfrei wird.
- Im Urheberrecht kann man auf die Ausübung der eigenen Rechte verzichten (und z. B. öffentlich erklären, nicht gegen Kopien vorzugehen).
- Im Copyright sind die »moralischen Rechte« der Urheber (Recht auf Namensnennung, Schutz vor Entstellung, Recht auf Veröffentlichung) oft nachrangig.
- Im Urheberrecht stehen diese als moralische Rechte bezeichneten Präferenzen vor den wirtschaftlichen Verwertungsrechten.

💡 Harmonisierung
Die verschiedenen Urheberrechts- und Copyright-Gesetze sind weltweit stark harmonisiert, d.h. sie sind aneinander angeglichen. Im täglichen Umgang unterscheiden sich Urheberrecht und Copyright nicht groß voneinander.
Ist der Copyright-Hinweis notwendig?
Der Copyright-Vermerk war früher notwendig. Z.B. in den USA mussten die Urheberrechte registriert und mit einem solchen Vermerk versehen werden. Andernfalls konnten die Rechte an dem Werk erlöschen. Deshalb ist der Hinweis auch so weitverbreitet. Seit dem 1. April 1989 entsteht das Urheberrecht in den USA, genau wie das Urheberrecht in Europa, automatisch (z. B. wenn ein Autor ein Buch schreibt oder der Fotograf die Kamera bedient).
Ein Copyright-Vermerk ist daher lediglich ein Fingerzeig auf das Copyright. Mit anderen Worten, ein Hinweis, der keine Auswirkung auf die Entstehung des Copyrights hat.
Das heißt, der Copyright-Vermerk ist nicht notwendig. Das bedeutet jedoch nicht, dass er nutzlos ist. Ganz im Gegenteil.
Doch bevor wir zu den Vorteilen des Copyright-Vermerks kommen, erklären wir einen anderen Begriff, der oft im Kontext des Copyright-Vermerks verwendet wird.
🤓 Wann ist es Copyright, wann ist es Urheberrecht?
Grundsätzlich wird das geltende Recht durch das Land bestimmt, in dem ein Werk geschaffen wurde. Viele nationale Urheberrechtsgesetze besagen jedoch, dass sie auch für Werke gelten, die von ihren Bürgern im Ausland geschaffen wurden. Im Falle von Unterschieden kann es also ziemlich kompliziert sein, das richtige Gesetz zu bestimmen. Wenn es darum geht, das Urheberrecht zu verteidigen, kommt es zum Beispiel auf das Recht des Landes an, in dem du dein Recht geltend machst (das sogenannte Schutzlandprinzip). Wenn du zum Beispiel deine Schutzrechte an einem Foto in den USA geltend machen willst, dann berufst du dich auf das US-Copyright.
Was bedeutet der Begriff »Alle Rechte vorbehalten«?
Der Hinweis »Alle Rechte vorbehalten« war in der Vergangenheit in einigen Ländern ebenfalls notwendig und ist inzwischen überholt. Heute wird er nur noch verwendet, um zu erklären, dass man alle Rechte an einem Werk hat.
Alle Rechte? Ja, das Urheberrecht ist eigentlich ein Bündel von Rechten. Zum Beispiel hat ein Zeichner eines Bildes das Recht, anderen zu erlauben, es zu kopieren (Recht auf Vervielfältigung) und das Recht, seinen Namen darunterzusetzen (Recht auf Anerkennung der Urheberschaft) oder das Recht, dass niemand das Bild verunglimpfen darf (Recht auf Verunstaltung).
Beispiel: Ich stelle ein Foto ins Internet und schreibe »Alle Rechte vorbehalten« darunter. Dann bedeutet das: »Ich habe alle Rechte und niemand außer mir darf etwas mit dem Foto machen, außer es anzusehen«. Aber wenn ich das Foto unter die »Creative Commons«-Lizenz stelle, kann ich nicht mehr "Alle Rechte vorbehalten" darunter schreiben. Warum? Weil ich allen anderen Leuten erlaubt habe, es zu kopieren. Das heißt, das Recht zum Kopieren ist nicht mehr "vorbehalten". Also ist "Alle Rechte vorbehalten" nicht mehr korrekt.
Du könntest dann einfach schreiben »Einige Rechte vorbehalten« oder »Bestimmte/einige Rechte vorbehalten« (und auf eine genauere Erklärung verweisen, was diese Rechte sind). So könnte es auf einer Bild-Website aussehen:
Veröffentlicht am 15. August 2024
© Alle Rechte vorbehalten
ODER
Veröffentlicht am 15. August 2021 © Einige Rechte vorbehalten
Vorteile des Urheberrechtshinweises
Auch wenn der Urheberrechtsvermerk nicht notwendig ist, gibt es vier gute Gründe dafür:
- Vermutung der Urheberschaft
- Moralische Abschreckung
- Entschädigung für Schäden
- Strafrechtliche Haftung
Vermutung der Urheberschaft
Im Prinzip muss der Urheber beweisen, dass er das Werk geschaffen hat. In § 10 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gibt es jedoch eine Erleichterung:
§ 10 Urheberrechtsgesetz – Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen;
Demnach wird die Person, die in der »üblichen Weise« als Urheber des Werks bezeichnet wird, als Urheber vermutet. Aus diesem Grund werden etwa Gemälde immer signiert. Andernfalls müsste der Maler immer beweisen, dass das Gemälde von ihm ist (z. B. durch Zeugen, die ihn malen gesehen haben).
Ein »©«-Zeichen kann jedoch für eine solche Vermutung des Urhebers nicht ausreichen. Zu diesem Zweck muss der Name des Urhebers angegeben werden. Vorzugsweise mit einem Datum, um den Zeitpunkt der Entstehung des Urheberrechts anzugeben.
🤓 Begrenzung der Vermutung und Widerlegung
Wichtig, denn das wird oft verwechselt - nur der Urheber wird vermutet, nicht die Urheberrechtsfähigkeit. Ein Urheberrechtsvermerk macht etwa eine Standard-Website nicht zu einem geschützten Kunstwerk. Außerdem kann die Vermutung schnell entkräftet werden. Wer zum Beispiel seinen eigenen Namen auf ein Foto schreibt, hat vor Gericht keine Chance gegen einen Fotografen, der die hochauflösende Bilddatei vorlegen kann.
Ausgleich von Irrtum und Aufklärung

Viele, vor allem jüngere, aber auch professionelle Internetnutzer/innen, unterliegen einem weitverbreiteten Irrtum. Sie denken, dass Inhalte, die nicht mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, frei verwendet werden können.
In ihrem Fall dient das ©-Symbol dazu, ihren Irrtum auszugleichen und für Aufklärung zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, zusätzlich auf die Folgen eines Verstoßes gegen das Gesetz hinzuweisen.
Schadenersatz
Wenn ihre Werke ohne Erlaubnis genutzt werden, können die Rechteinhaber/innen vom/von der Verletzer/in Schadensersatz verlangen (§ 97 UrhG). Voraussetzung für den Schadensersatz ist jedoch, dass der Rechtsverletzer schuldhaft, d.h. zumindest fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässig handelt, wer trotz eindeutiger Hinweise Rechtsverletzungen begeht. D.h. wer ein Bild trotz eines Urheberrechtshinweises kopiert, wird sich kaum auf Unwissenheit berufen können. Im Gegenteil – ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Gesetz ist wahrscheinlich.
☝️ Verdoppelung des Schadensersatzes bei fehlendem Hinweis auf den Urheber
Wer ein Bild nicht nur ohne Erlaubnis verwendet, sondern auch den Copyright-Hinweis nicht angibt oder ihn sogar entfernt, muss einen Aufschlag auf den Schadenersatz von bis zu 100 % zahlen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Nach § 106 UrhG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich ein Werk ohne Erlaubnis vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt (= im Internet veröffentlicht). Auch hier hilft also der Urheberrechtshinweis, den Rechtsverletzer zusätzlich einer Straftat zu bezichtigen.
In der Praxis wird diese Bestimmung nicht allzu oft angewandt, da die Menschen in der Regel an zivilrechtlichen Ansprüchen, wie z. B. Schadensersatz, interessiert sind. Aber im Rahmen von Verhandlungen über die Höhe des Schadensersatzes kann das Argument sehr hilfreich sein.
Jetzt, da die Vorteile bekannt sind, geht es um die praktische Umsetzung der Urheberrechtshinweise.
Praktische Umsetzung
Wo kann ein Urheberrechtshinweis auf einer Website platziert werden?
Der Hinweis sollte so nah wie möglich am Werk platziert werden. Deshalb werden Copyright-Hinweise z.B. grafisch auf oder als Text unter den Bildern platziert. Ein üblicher Platz ist auch der untere Teil der Website oder im Impressum.
Es wird auch empfohlen, Bilder und Fotos mit einem digitalen Wasserzeichen zu versehen. Obwohl dieser Hinweis nicht offensichtlich ist, ist er für den späteren Nachweis der Urheberschaft äußerst praktisch.
Wäre es besser, »Urheberrechtshinweis« oder »Copyright« zu schreiben?
Da du auch mit englischsprachigen Besuchern rechnen musst, empfehlen wir, den englischen Begriff zumindest in Klammern oder mit dem ©-Zeichen einzufügen. Außerdem verstehen viele eher den Begriff »Copyright« als »Urheberrecht«. Rechtlich werden beide Schreibweisen gleich behandelt.
Muss der richtige Name angegeben werden, oder reicht ein Pseudonym?
Ob der echte Name oder ein Pseudonym verwendet wird, ist unerheblich. Die Hauptsache ist, dass du beweisen kannst, dass das Pseudonym zu dir gehört.
Ist es notwendig, das Datum anzugeben?
Das Datum ist wichtig. Es zeigt, wann du ein Werk erstellt hast. Bei Fotos ist es weniger wichtig, aber bei Texten oder geschützten Webseiten könnte jemand anderes behaupten, sein Werk sei früher erstellt worden.
Ein Datum an einer zentralen Stelle, z.B. im Impressum, gilt nur für die statischen Teile der Seite. D.h. für die Grafiken, das Design und die Texte, die sich nicht ändern. Das ist aber keine schlechte Sache, denn dynamische Inhalte werden ohnehin individuell datiert. Z.B. Blog-Einträge.
Was ist der Umfang des Urheberrechtshinweises?
Wenn du einen Urheberrechtshinweis platzierst, sollte er so informativ wie möglich sein. Konkrete Beispiele sind klarer, deshalb empfehlen wir, die typischen urheberrechtlich geschützten Inhalte anzugeben, z. B.:
© Copyright 2024 - Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotos und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, [NAME].
Ist der Zusatz »Alle Rechte vorbehalten« notwendig?
Der Hinweis auf »Alle Rechte vorbehalten« ist im Alltag weniger relevant, aber im unternehmerischen Bereich sehr bedeutsam. Wenn sich ein Lizenznehmer in einem gerichtlichen Eilverfahren (sogenanntes einstweiliges Verfügungsverfahren) auf seine ausschließlichen Rechte beruft, kann er sich nur dann auf den Hinweis berufen, wenn er nachweist, dass er sich alle Rechte vorbehalten hat (siehe OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15 Kart).
Wird ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Nutzungserlaubnis empfohlen?
Unserer Meinung nach schadet es nicht, wenn es Interessenten nur zeigt, dass es einen legalen Weg gibt, den gewünschten Inhalt zu erhalten. Daher ist der Hinweis zu empfehlen.
Solltest du auf Veröffentlichungen unter der »Creative Commons«-Lizenz verweisen?
Du solltest auf Lizenzen hinweisen, die vergeben wurden. Andernfalls werden die Nutzerinnen und Nutzer verwirrt oder die Creative-Commons-Lizenz könnte breiter ausgelegt werden als beabsichtigt. Sie könnte zum Beispiel eine ganze Website abdecken und nicht nur einzelne Bilder. Deshalb ist der Hinweis auf eine solche Ausnahme empfehlenswert:
Inhalte, die unter der »Creative Commons«-Lizenz veröffentlicht wurden, sind als solche gekennzeichnet. Sie dürfen gemäß den angegebenen Lizenzbedingungen verwendet werden.
Ist es sinnvoll, auf die Folgen von Verstößen hinzuweisen?
Um die moralische Abschreckungsfunktion zu unterstützen, empfehlen wir, auf die Konsequenzen hinzuweisen. Das mag drastisch klingen, aber viele Nutzerinnen und Nutzer wissen gar nicht, welche Konsequenzen auf sie zukommen. Außerdem müssen die Konsequenzen nicht unbedingt eingefordert werden. Bei Verstößen, die eindeutig aus Unwissenheit begangen wurden, kann auch eine Benachrichtigung per E-Mail über die Urheberrechtsverletzung ausreichen.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. Bilder oder Texte ohne Erlaubnis kopiert), macht sich nach §§ 106 ff UrhG strafbar, wird außerdem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz zahlen (§ 97 UrhG).
Was ist, wenn nicht alle Inhalte eines Werkes von einem Autor stammen?
Bei Websites, die z.B. Werke von Gastautoren enthalten oder Bilder von Dritten verwenden, z.B. unter der »Creative Commons«-Lizenz, wäre die Aussage "Das Urheberrecht an allen Inhalten liegt bei XY" falsch.
An dieser Stelle empfiehlt sich eine »soweit«-Passage: »... soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet«. Die andere Kennzeichnung ist z.B. der Name des jeweiligen Autors oberhalb des Artikels.
Zusammenfassung und Fazit
Wir hoffen, du hast jetzt das Gefühl, dass du wirklich alles über den Urheberrechtshinweis weißt.
Alle Websites, die wir für unsere Kunden entwickeln und veröffentlichen, folgen den oben genannten Inhalten und Best Practices, damit du dir über diese Dinge keine Sorgen machen musst.
Quellen und weiterführende Literatur
Der Copyright-Hinweis, Bedeutung, Notwendigkeit, Tipps und Muster
https://drschwenke.de/copyright-hinweis-bedeutung-notwendigkeit-tipps-muster/